Zur Immobilie
Wichtiger Hinweis: Bei dieser Immobilie handelt es sich nicht um ein Grundstück im Eigentum, sondern um ein Erbbaurecht. Das bedeutet: Sie erwerben das Haus, nicht jedoch das Grundstück, auf dem es steht. Das Grundstück mit einer Fläche von ca. 317 m² ist im Erbbaurecht vergeben. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Sonstige Angaben“.
Dieses charmante Reihenendhaus aus dem Jahr 1962 befindet sich in einer ruhigen, familienfreundlichen Lage im Südosten von Neckarsulm. Trotz der besonderen Eigentumsform bietet das Objekt vielfältige Möglichkeiten für Paare und Familien, die ein eigenes Zuhause mit Garten suchen – bei geringerer Anfangsinvestition als beim klassischen Grundstückskauf.
Das Haus verfügt über ca. 100 m² Wohnfläche, verteilt auf drei Etagen mit insgesamt vier Zimmern, die individuell modernisiert und gestaltet werden können. Der großzügige Garten mit Terrasse lädt zum Entspannen und kreativen Gestalten ein – ein wunderbarer Ort für die ganze Familie. Eine Garage sowie drei Kellerräume bieten zusätzlichen Stauraum und Komfort.
Die Immobilie besitzt viel Charme und Renovierungspotenzial. Mit behutsamer Modernisierung lässt sich hier ein gemütliches Zuhause nach eigenen Vorstellungen schaffen. Der flexible Grundriss ermöglicht dabei verschiedene Wohnkonzepte – ideal für Familien, die ein persönliches, individuell gestaltbares Eigenheim suchen.
Einige Modernisierungen wurden bereits durchgeführt: Die Gasheizung stammt aus dem Jahr 2022, das Badezimmer und das WC im 1. Obergeschoss wurden modernisiert und bieten zeitgemäßen Komfort.
Modernisierung der Heizung (Gas): 2022
Baujahr Wintergarten: 1999
- Nutzungsart
- Wohnen
- Baujahr lt. Energieausweis
- 1962
- Endenergiebedarf
- 216 kWh/(m²a)
- Energieausweis
- Bedarfsausweis
- Energieausweis gültig bis
- 11.04.2035
- Energieeffizienzklasse
- G
- wesentlicher Energieträger
- Gas
Die Immobilie befindet sich in einer familienfreundlichen Umgebung, die ideal für junge Familien ist. Die Nachbarschaft zeichnet sich durch eine ruhige und sichere Atmosphäre aus, die durch gepflegte Straßen und eine angenehme Wohnkultur geprägt ist.
Für Familien mit Kindern bietet die Lage eine hervorragende Infrastruktur. Schulen und Kindertagesstätten sind in der Nähe und ermöglichen einen bequemen Zugang zu Bildungseinrichtungen und optimaler Betreuung.
Einkaufsmöglichkeiten sind ebenfalls in unmittelbarer Nähe vorhanden und bieten eine breite Auswahl an Produkten für den täglichen Bedarf.
Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist hervorragend. Die nächste Bushaltestelle ist nur ca. 120 Meter entfernt und bietet regelmäßige Verbindungen in die umliegenden Gebiete. Für Pendler ist die Autobahnauffahrt schnell erreichbar, was eine zügige Verbindung zu weiter entfernten Zielen ermöglicht.
Der nächste internationale Flughafen ist ca. 80 Kilometer entfernt und bietet zahlreiche nationale und internationale Flugverbindungen.
Insgesamt bietet die Lage eine perfekte Kombination aus Ruhe, Sicherheit und optimaler Infrastruktur, die besonders für junge Familien attraktiv ist.
Informationen zum Erbbaurecht:
Das Erbbaurecht erlaubt es Ihnen, ein Gebäude auf einem Grundstück zu errichten und zu nutzen, das Ihnen nicht gehört. Der Grundstückseigentümer bleibt weiterhin der Eigentümer des Bodens, gewährt jedoch das Recht, das Grundstück für eine vereinbarte Laufzeit (meist 50 bis 99 Jahre) zu bebauen – gegen Zahlung eines jährlichen Erbpachtzinses (aktuell 419,90 € jährlich). Das auf dem Grundstück errichtete Gebäude können Sie vererben oder verkaufen.
Wichtige Punkte zum Erbbaurecht:
– Das Erbbaurecht ist im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) geregelt
– Laufzeit des Erbbaurechts: Im Fall dieser Immobilie beträgt die Restlaufzeit 33 Jahre (bis 31.12.2058). Eine Verlängerung ist jederzeit durch Neuaufsetzung des Vertrages möglich.
– Erbbaurechtsvertrag: Individuell verhandelbar – regelt den Erbpachtzins, die Laufzeit und die Möglichkeit der Rückübertragung an den Grundstückseigentümer.
– Erbpachtzinsanpassung: Bei Verlängerung des Erbbaurechts kann der Erbpachtzins angepasst werden.
– Grundsteuerpflicht: Der Erbbauberechtigte ist grundsteuerpflichtig.
– Erwerb des Grundstücks: Der Erwerb des Grundstücks ist aufgrund des Stiftungsvermögens der katholischen Kirche ausgeschlossen.
Vorteile des Erbbaurechts:
– Geringere Einstiegskosten und damit niedrigerer Finanzierungsbedarf
– Zugang zu begehrten Lagen, in denen Grundstücke oft nicht zum Verkauf stehen
– Mehr finanzieller Spielraum für Renovierungen oder persönliche Investitionen
– Langfristige Planungssicherheit durch Restlaufzeit + Verlängerungsoption (33 Jahre + 66 Jahre)
Das Erbbaurecht ist in Deutschland gesetzlich geregelt und bietet ein rechtlich gesichertes Nutzungsverhältnis. Besonders bei vertrauenswürdigen Verpächtern (z. B. kirchlichen oder kommunalen Trägern) ist es eine verlässliche und stabile Option.
Das Erbbaurecht ist nicht als Nachteil zu verstehen, sondern bietet eine alternative Möglichkeit, hochwertigen Wohnraum zu erwerben – insbesondere in Bereichen, wo der Grundstückserwerb finanziell unerschwinglich wäre. Es lohnt sich, diese Option offen und gut informiert zu prüfen.
Eine detaillierte rechtliche Beratung vor dem Kauf wird empfohlen.